Die XIX. Heidelberger Kunstrechtstage am 24. und 25. Oktober 2025 – ein Tagungsbericht
13.12.2025
Autoren: Tom Cirksena* und Leonie Gössel*
Unter dem Titel „DER KVNST IHR RECHT“ fanden die diesjährigen XIX. Heidelberger Kunstrechtstage in Memoriam an den international renommierten Rechtswissenschaftler und Kunstsammler Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme statt. Für den 24. und 25. Oktober 2025 versammelten sich in Heidelberg Vertreter der Wissenschaft und Rechtspraxis, Fachleute aus Kulturinstitutionen sowie Studierende, um die Schnittstelle zwischen Kunst, Recht und Kultur interdisziplinär zu diskutieren. Die Heidelberger Kunstrechtstage, seit 2006 vom Institut für Kunst und Recht (IFKUR e.V.) veranstaltet – der ersten deutschen institutionellen Schnittstelle zwischen Kunst und Recht – haben sich seither zu einem zentralen Forum für alle jene entwickelt, die sich mit der Disziplin des Kunstrechts und ihren vielfältigen Randgebieten beschäftigen.
24.10.2025 (Tag 1):
Auftakt
Begrüßende Worte fand Dr. Nicolai Kemle, der als 1. Vorsitzender des IFKUR die diesjährige Tagung verantwortete. Auch Dr. Christian Hüttemann, der letzter Doktorand Jaymes war, begrüßte zu den diesjährigen Kunstrechtstagen. Gemeinsam als Herausgeber kündigten sie den Sammelband „Erik Jayme: Heidelberger Vorträge“ an, der im Laufe des nächsten Jahres erscheinen soll.
Anschließend stellte Alexia Frantzen gemeinsam mit Marlon Jennerjahn das „Studentische Forum für Kunstrecht und Restitution in Ehren von Prof. Jayme“ (FKR Heidelberg) vor. Die neu gegründete Hochschulgruppe soll in Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät an der Universität Heidelberg das Erbe Jaymes weiterführen. Geplant sind interdisziplinäre Vortragsreihen und Kooperationen.
Schließlich präsentierte Prof. Dr. Gerte Reichelt die aktuelle Ausgabe des Bulletins der Forschungsgesellschaft Kunst & Recht (2024/2–2025/1), die dem Wirken Erik Jaymes gewidmet ist und seine Beiträge an der Schnittstelle von Recht und Kultur in den Mittelpunkt rückt. Das Heft umfasst ein breites thematisches Spektrum: von grundsätzlichen Fragen des Kunstrechts über Restitution, Provenienzforschung und die Lost Art-Datenbank bis hin zu internationalprivatrechtlichen Themen, musikbezogenen Rechtsfragen, kunsthistorischen Analysen und aktueller Rechtsprechung. Abgerundet wird die Ausgabe durch ein Gespräch mit Heidelberger Kunstgeschichtsstudierenden, die anhand von Werken aus Jaymes Privatsammlung eine Ausstellung realisiert haben und damit einen seltenen Blick auf seine Tätigkeit als Sammler eröffnen.
„Die Meisterregeln lernt beizeiten, dass sie getreulich Euch begleiten!“ - Aspekte des Musiktheaters (Dr. Markus Kiesel, Bayreuther Festspiele)
Schon der erste Vortrag zeigte, wie weit kunstrechtliche Fragestellungen über die konventionelle Vorstellung hinausgehen können. Dr. Markus Kiesel, Dramaturg bei den Bayreuther Festspielen und langjähriger Freund Jaymes, erläuterte anhand dreier Beispiele, wie schnell sich musikkulturelle Fragen mit rechtlichen Dimensionen verschränken können: Er sprach über ein Werk, das ursprünglich als Bühnenbildentwurf von Paul von Joukowsky für Wagner galt, im Nachhinein aber als historisch nicht authentisch identifiziert wurde. Danach erläuterte Kiesel anhand der Werkgenese zwischen Partitur und Aufführung die Schwierigkeiten der Bestimmung des Opernbegriffs in Verbindung mit dem urheberrechtlichen Werkbegriff. Abschließend führte Kiesel in die komplexe Erbfolge der Familie Wagner ein. Er beleuchtete Ursprung und Unterschied zwischen der Richard-Wagner-Stiftung und der Bayreuther Festspiele GmbH, wobei er die juristische Absicherung der Strukturen für den Fortbestand des Festspielbetriebs erklärte.
„Der Sammler und die Kunst – Rechtsfragen zwischen Hammer und Nagel“ (Dr. Daniel-Philipp Häret, Rechtsanwalt)
Der folgende Vortrag von Dr. Daniel-Philipp Häret machte deutlich, wie zentral eine funktionierende Kunstrechtspraxis für den reibungslosen Kulturbetrieb ist. Rechtsvergleichend zeigte er anhand eines französischen Urteils die Haftungsfragen der Auktionshäuser in sogenannten „Sleeper-Fällen“ (wenn der Wert eines Kunstwerks vom Auktionshaus verkannt wird) auf. Außerdem zeigte er am Beispiel der Leihgabe, wie sehr die Komplexität des Kulturbetriebs von individuellen, das Gesetz ergänzenden Vereinbarungen abhängt. Kunstrecht bedeute letztlich, „die Konventionen aus der Kunst mit dem Gesetz zusammenzubringen“, erklärte Häret. Gerade darin werde sichtbar, wie sehr dieses Feld von Menschen geprägt ist, die sowohl die Logiken des Kulturbetriebs als auch die juristischen Anforderungen verstehen und zwischen beiden sicher vermitteln können.
„Internationaler Kulturgüterschutz: Der Fall Lysippos und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ (Prof. Dr. Vitulia Ivone, Universität Salerno)
Prof. Dr. Vitulia Ivone stellte einen Fall dar, der internationale Restitutionsprozesse und die damit einhergehenden Schwierigkeiten verbildlicht: Im Jahr 1964 fanden italienische Fischer eine antike Bronzestatue im Adriatischen Meer: Der „jugendliche Sieger“ wird auf 300 bis 100 v. Chr. datiert und soll vom Bildhauer Alexanders des Großen, Lysippos, geschaffen worden sein. 1977 erwarb das Getty Museum die Statue für vier Millionen US-Dollar. Seither wurde über sie gestritten, zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Die Statue sei illegal aus Italien ausgeführt und mithin unwirksam vom Getty Museum erworben worden sein. Anhand des Falls um die Bronze zeigte Ivone Spannungsfelder zwischen Eigentumsschutz, kultureller Identität und staatlichen Interessen auf.
„Schutz ohne Schutz? – § 40 II KGSG und die Folgen“ (Dr. Nicolai Kemle, Rechtsanwalt und Vorstand des IFKUR)
Der Erste Vorsitzende des IFKUR, Dr. Nicolai Kemle, sprach über § 40 Abs. 2 KGSG. Er beleuchtete das Spannungsfeld zwischen dem gutgläubigen Erwerb abhandengekommener Sachen und § 40 Abs. 2 KGSG, der inzwischen zu einem wissenschaftlichen Streitpunkt geworden ist. Rechtsvergleichend zeigte er, wie andere Staaten ihre Verpflichtungen aus Art. 13 lit. a des UNESCO-Übereinkommens durch entsprechende Anpassungen ihrer Rechtsordnung umgesetzt haben. Er stellte die Frage, ob § 40 Abs. 2 KGSG tatsächlich so zu verstehen sei, dass ein Erwerb bei einer öffentlichen Auktion im Sinne des § 935 Abs. 2 BGB verhindert wird. Dem Wortlaut nach müsste sich die Nichtigkeitsfolge schließlich auch auf den Vertrag nach § 156 BGB beziehen. Kemle skizzierte zwar verschiedene Ansätze zum Umgang mit der aktuellen deutschen Rechtslage und deutete an, welche Lösung aus seiner Sicht dogmatisch näherliegt; eine abschließende Festlegung vermied er jedoch. Bei einem anschließenden gemeinsamen Abendessen bot sich Gelegenheit, über die Themen des Tages mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.
25.10.2025 (Tag 2):
Den zweiten Tagungstag eröffnete Benjamin Hauck als Zweiter Vorsitzender des IFKUR.
„Provenienzrecherche und digitale Forschungsinfrastrukturen in Deutschland“ (Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, TU Berlin)
Prof. Dr. Meike Hopp, Juniorprofessorin an der TU Berlin und Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, sprach in ihrem Vortrag über Provenienzforschung im Kontext von Restitution. Sie beschrieb diese als mehrstufigen Prozess aus (1) Dokumentations-, (2) Forschungs-, (3) Bewertungs- und (4) Verfahrensfragen. In allen Stufen träten spezifische Schwierigkeiten auf: Zwar existieren Datenbanken wie die auf den Washingtoner Prinzipien basierende Lost Art-Datenbank, doch seien sie aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte, Strukturen und Kategorien nur bedingt mit anderen Ressourcen, etwa arthistoricum.net, kompatibel. Hinzu komme, dass viele digitale Archive institutioneller Sammlungen lückenhaft oder uneinheitlich geführt seien. Mit Blick auf den Tagungstitel formulierte sie pointiert, Provenienzforschung verschaffe der Kunst „ihr Recht, angemessen dokumentiert zu werden“. Abschließend skizzierte Hopp Chancen und Herausforderungen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in diesem Feld.
„Zwischen Prompt und Pinselstrich – KI-Kunst im Spannungsfeld von Ästhetik, Autorschaft und Urheberrecht“ (RA Prof. Dr. Rupert Vogel, FA IT-Recht, Vogel & Partner)
Prof. Dr. Rupert Vogel widmete sich in seinem Vortrag der Frage nach der Autorenschaft von Kunst bei Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Er näherte sich dem Thema an, indem er nach aktueller Rechtslage den urheberrechtlichen Schutz von KI-Kunst nach § 2 Abs. 2 UrhG untersuchte. Unter Berücksichtigung philosophischer Ideen zur Autorenschaft (von Kant bis Adorno) versuchte er, sich dem Begriff der „persönlichen geistigen Schöpfung“ anzunähern. Er verglich in Anlehnung an Kiesels Überlegungen zum Opernwerk den KI-Prompt mit einer Partitur: Zwar ein Ausgangspunkt, dessen Ergebnis bei der KI aber niemand kennt. Danach zeigte er spannende rechtliche Problematiken des Leistungsschutz- und Wettbewerbsrechts auf, die mit zunehmenden visuellen KI Ergebnissen einhergehen. Mit offenen Fragen zur künftigen rechtlichen Einordnung von KI-Kunst leitete er in eine lebhafte Diskussion über.
„Restitution von DDR-Raubkunst“ (Dr. Christian Hüttemann)
Dr. Christian Hüttemann sprach in seinem Vortrag über Restitution von Kulturgütern, die in der DDR oder der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) entzogen wurden. Nach einem einführenden statistischen Überblick über das Ausmaß der damaligen Entziehungen erläuterte er die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 3 Abs. 1 VermG beziehungsweise § 5 Abs. 1 AusglLeiG, auf deren Basis restituiert wird. Er stellte in Frage, welche Bedeutung hier den
Washingtoner Prinzipien zukommen kann – jenen „Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden“, auf die sich am 3. Dezember 1998 über vierzig Staaten zur Suche nach „fairen und gerechten Lösungen“ einigten. Dabei betonte er die fehlende Vergleichbarkeit zwischen allgemein Kriegsverlusten auf der einen und NS-Raubkunst auf der anderen Seite, insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen Unrechtskontexte. Er schloss mit einem Hinweis auf den „neuen“ Koalitionsvertrag, der das Erfordernis von Bundestagsbeschlüssen und konkreten Umsetzungen zur Aufarbeitung des Kulturentzugs in der SBZ und DDR benenne.
Conclusio
Die diesjährigen Kunstrechtstage setzten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme ein würdiges und der Bedeutung seines Wirkens angemessenes Gedenken. Will man das Kunstrecht als Orchideenfach bezeichnen, so trifft dieser Titel mit Blick auf seine besondere Stellung unter den juristischen Disziplinen durchaus zu. Die diesjährigen Kunstrechtstage verdeutlichten jedoch, dass es sich keineswegs um ein Randgebiet handelt, das wegen seiner Eigenart an Bedeutung einbüßt. Deutlich wurde vielmehr, dass das Kunstrecht gerade wegen seiner interdisziplinären Bezüge über das eigentliche Rechtsgebiet hinaus Strahlkraft entwickelt und damit seine gesellschaftliche Relevanz entfaltet - ganz im Sinne derjenigen, die sich für seine Gründung und Weiterentwicklung eingesetzt haben beziehungsweise weiter einsetzen. Insgesamt vermittelte die Tagung das Bild einer Disziplin, die an Kontur gewinnt und durch interdisziplinären Austausch substantielle Impulse erhält.
*Tom Cirksena ist Student der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover.
*Leonie Gössel ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam.
Beide sind Mitglieder des Berlin Art Law Society e.V.
In Zukunft erwarten euch weitere kurze Artikel zu aktuellen und dauerbrennenden Kunstrechtsthemen. Stay tuned!